Beim Kindergeld für EU-Bürger wird die Herkunft nicht systematisch geprüft. Das bestätigt die Familienkasse auf AUF1-Anfrage, trotz der MDR-Recherchen über hohe Zahlungen ins Ausland. Für einen Antrag reichen Meldebescheinigung und Steuer-ID, Schulbescheinigungen der Kinder werden nur bei Verdacht verlangt. Die neuesten Beiträge finden Sie auf Auf1.tv #Kindergeld #Familienkasse #Short #short
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