„Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist zweifellos eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Sie darf aber niemals als Vorwand dafür dienen, dass Behörden nahezu uneingeschränkt personenbezogene Daten sammeln und den betroffenen Bürgern anschließend jede Auskunft darüber verweigern können“, erklärte heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan anlässlich der am 8. Oktober 2026 veröffentlichten Schlussanträge der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-222/25. In ihren Schlussanträgen vertritt die Generalanwältin die Auffassung, dass zentrale Meldestellen zur Bekämpfung von Geldwäsche und…
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