Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA plant zusätzliche Daten-, Dokumentations- und Berichtspflichten für Steuerberatungskanzleien. Bis zu 65 Datenpunkte könnten für deren Risikobewertung relevant werden. Vereinfachungen sind grundsätzlich nur bei weniger als fünf Vollzeitäquivalenten und unter 600.000 Euro Jahresumsatz vorgesehen. Zahlreiche Informationen müssten aufwendig erhoben und verarbeitet werden. Die Bundessteuerberaterkammer verabschiedete deshalb einstimmig eine Resolution gegen die Entwürfe. Auch die Steuerberaterkammer München kritisiert die geplanten Anforderungen.
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