Ferdinand Pungartnig (80) hatte wie schon 19 Jahre zuvor auch in diesem Jahr wieder zum 10. Oktober (Kärntner Landesfeiertag) die Kärntner Fahne am Balkon seiner Klagenfurter Wohnung ausgerollt. Doch diesmal hatte plötzlich die Hausverwaltung etwas dagegen. Erscheinungsbild wird beeinträchtigt In einem Brief des Immobilienverwalters wird mit Konsequenzen gedroht, wenn Pungartnig die Fahne nicht entfernt. Begründung: Es ist allgemein nicht gestattet, an der Balkonbrüstung etwas anzubringen, da dies das äußere Erscheinungsbild der gesamten Liegenschaft beeinträchtigt. Mit der Fahne, so die Hausverwaltung, würde der Mieter auch die „schutzwürdi…
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