Neuer Wirbel um den gebührenfinanzierten ORF! Ausgerechnet in der Nachrichtensendung „ZIB 13“ wurde während der Corona-Zeit ein Luftfilter der Marke Philips unzulässig ins Programm eingebaut. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun mit einer Entscheidung vom 27. Juli 2026 den Verstoß gegen das ORF-Gesetz! Aufgedeckt wurde der Fall durch eine Beschwerde der Bürger- und Unternehmerplattform „Wir EMUs“. Sie wollen unsere Arbeit unterstützen? IBAN: LT59 3250 0070 2425 7014 (Litauen) Paypal: paypal@rtv.news Hinweis: Für Kommentare sind ausschließlich die jeweiligen Verfasser verantwortlich. Wir distanzieren uns von sämtlichen strafrechtlich r…
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