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Neuigkeiten11. September 2026

Private zahlen Strafe, Ministerien bleiben bei Behindertenquote ungestraft im Minus

Pro 25 Beschäftigte in einem Unternehmen oder im öffentlichen Dienst ist ein Mitarbeiter mit begünstigter Behinderung einzustellen. Pflicht zur Beschäftigung Als begünstigt gelten Menschen mit einem behördlich festgestellten Grad der Behinderung von zumindest 50 Prozent. Wird diese gesetzliche Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, fällt eine Ausgleichstaxe an. Bei größeren Betrieben kann diese Belastung beträchtlich sein. Für Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten beträgt die Taxe bereits 512 Euro monatlich für jede unbesetzte Pflichtstelle. Unternehmen und Staat zahlen lieber Ausgleichstaxe Dennoch zahlen mehr als 22.000 Betriebe lieber,…

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