Neuigkeiten—14. Oktober 2026

Staatsanwaltschaft Göttingen nimmt Verfahren nach meiner Beschwerde wieder auf

Staatsanwaltschaft Göttingen nimmt Verfahren nach meiner Beschwerde wieder auf

Eine Verjährung tritt dann nicht ein. Natürlich kommt man bei einer hochspezialisierten Staatsanwaltschaft nicht selbst darauf, wenn es nicht ins eigene politische Weltbild passt. Staatsanwaltschaft Göttingen nimmt Verfahren nach meiner Beschwerde wieder auf. Die StA hatte nach einer Formalbeleidigung gegen einen Oppositionellen fehlerhaft Verjährung zu Gunsten des mutmaßlichen Täters eingewandt, obwohl der streitgegenständliche Post noch online war. Eine… pic.twitter.com/IDiuOR7MlM — Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 13, 2026

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