Gaststätten ausgenommen, Konsum in Zügen meist erlaubt Die Deutsche Bahn hat seit dem 15. Oktober an rund 5.700 Stationen und auf den Bahnsteigen ein bundesweites Alkoholverbot eingeführt. Erfasst sind die Bahnhöfe selbst, nicht aber Gaststätten in den Anlagen; in Zügen soll Alkohol weiter in der Regel erlaubt bleiben. Die Bahn begründet die Regel mit mehr Sicherheit und verweist auf ihr Hausrecht. Bei Verstößen sollen Sicherheitskräfte ansprechen, im Extremfall droht ein Hausverbot. Der Vorgang ist ein klassischer Fall von Sicherheitsrhetorik, die in eine Ausweitung von Kontrolle mündet. Wer öffentliche Räume über das Hausrecht weitgehend r…
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