Neuigkeiten—9. Oktober 2026

Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur ist rechtswidrig

Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur ist rechtswidrig

Italo plant Markteintritt ab 2028 Die Bundesnetzagentur wollte die Deutsche Bahn verpflichten, auf stark belasteten Fernverkehrsstrecken 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten für Wettbewerber freizuhalten. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte die entsprechende Wettbewerbsklausel nun im Eilverfahren für rechtswidrig. Auslöser war eine Beschwerde des italienischen Unternehmens Italo, das ab 2028 auf Strecken wie München–Köln–Dortmund und München–Berlin fahren will. Wieder einmal hat eine Behörde geglaubt, sie könne den Markt per Anordnung neu sortieren. Natürlich nur zu unserem Besten. Erst wird ein Engpass verwaltet, dann entdeckt man darin plötz…

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