Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach einem FPÖ-Antrag eine Regelung gekippt, die Regierungsmitgliedern die Betreuung ihrer privaten und parteinahen Social-Media-Accounts durch Kabinetts- und Büromitarbeiter ermöglichte. Das Gericht sieht darin eine unzulässige Begünstigung der Regierungsparteien gegenüber der Opposition. Regierungsmitarbeiter durften Politiker-Kanäle betreuen Seit 2025 durften Bedienstete aus Kabinetten und Büros von Regierungsmitgliedern Beiträge für deren nicht-staatliche Accounts erstellen, wenn diese dem Politiker, seiner Partei oder einer nahestehenden Organisation gehörten. Der VfGH erklärte nun die entsprechende…
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