Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns Welche Wörter, Zeichen und Gesten verboten sind, steht in keinem Gesetz, sagt Rechtsanwalt Michael Moser. Trotzdem durchsuchen Meldestellen und KI das Internet, das Landeskriminalamt sichert nur Bruchstücke, die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl und der Richter unterschreibt. Am Ende liegt der Strafbefehl im Briefkasten. Mehr auf Tichys Einblick. #Meinungsfreiheit #Strafbefehl #Justiz #Paragraf86a #Short Webseite: https://www.tichyseinblick.de Newsletter: https://www.tichyseinblick.de/newsletter/…
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