Wie bereits anhand des Quedlinburger Domschatzes aufgezeigt werden konnte, ist die Restitution deutscher Kulturgüter aus US-amerikanischem Besitz mit großen Mühen verbunden. Sie ist oft erst nach Zahlung von hohen Geldbeträgen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten möglich. Ein weiteres Beispiel verdeutlicht, dass die amerikanischen Kunsträuber und ihre Nachkommen häufig nicht nur ungeschoren davonkamen, sondern obendrein noch fürstlich an ihrem Diebesgut verdienten. Der Wiedererwerb einer Ausgabe des Augsburger Geschlechterbuches von 1545 erfolgte so erst nach der Zahlung einer „Aufwandsentschädigung“, die den eigentlichen Wert des Objektes…
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