Ulrich Vosgerau prüft bei Benedikt Rueß, ob die CDU bei der Siegmund-Wahl den Saal verlassen darf, was eine Strafklausel für Abgeordnete bedeutet und was er von Hubigs Foto-Gesetz hält. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat im Gespräch mit Benedikt Rueß den Plan der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt kritisiert, bei der Wahl des Ministerpräsidenten im Dezember den Plenarsaal zu verlassen. Das sei vielleicht legal, aber nicht verfassungslegitim, sagte Vosgerau. Die Forderung, CDU-Abgeordnete sollten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, hält er für unvereinbar mit dem freien Mandat; wer sie gegenüber Abgeordneten durchsetze,…
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