Der Europäische Gerichtshof hat die Begrenzung auf 'Bett, Brot und Seife' für Ausreisepflichtige abgeschafft. Sie sollen weiterhin Geld für Kleidung und Bargeld erhalten, um am sozialen Leben teilzunehmen.
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Der Europäische Gerichtshof hat die Begrenzung auf 'Bett, Brot und Seife' für Ausreisepflichtige abgeschafft. Sie sollen weiterhin Geld für Kleidung und Bargeld erhalten, um am sozialen Leben teilzunehmen.
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