Ich habe gestern zu dem Strafbefehl Stellung genommen, wenngleich sich eine solche eigentlich erübrigt, da die Äußerung unter keinem Gesichtspunkt strafbar sein kann. Was an einem „runden Stammbaum“ ehrverletzend sein soll, ist nicht ansatzweise ersichtlich. Ich bezweifle, dass Staatsanwalt und Richter wissen, wie man eine Beleidigung strafrechtlich prüft. Ich habe Herrn Richter am Amtsgericht (also kein Berufsanfänger) dringend eine Fortbildung im Hinblick auf Äußerungsrecht/Meinungsfreiheit angeraten und den gesichtswahrenden Rückzug angeregt. Gleiches gilt für die politisch abhängigen Beamten der Staatsanwaltschaft, die für diesen Strafbe…
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