Pauschale Abgaben belasten kleine Einkäufe besonders Seit dem 1. November ist Einkaufen außerhalb der EU wieder teurer. Die EU hat eine neue „Bearbeitungsgebühr“ von zwei Euro für Waren eingeführt, die Verbraucher bei Onlinehändlern außerhalb der EU bestellen. Zuerst denkt man sich: Zwei Euro, das ist doch nichts, kann man mal machen – auch wenn die Frage im Raum steht, was denn da bearbeitet wird und an wen die zwei Euro gehen. Doch wer die Europäische Union kennt, weiß, dass irgendwo ein Fallstrick lauert, und so ist das auch hier: Die Gebühr wird für jede unterschiedliche Warenposition in einem Paket fällig. Bestelle ich ein T-Shirt, eine…
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