Und wir bleiben noch beim zwangsfinanzierten ORF! Ausgerechnet in der Nachrichtensendung „ZIB 13“ wurde mitten in der Corona-Zeit ein Luftfilter des Herstellers Philips unzulässig ins Programm eingebaut! Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte laut der Bürger- und Unternehmerplattform „Wir EMUs“ mit einer Entscheidung vom 27. Juli 2026 die unzulässige Produktplatzierung. Der ORF wurde sogar dazu verpflichtet, die Rechtsverletzung öffentlich in der „ZIB 13“ bekanntzugeben! Sie wollen unsere Arbeit unterstützen? IBAN: LT59 3250 0070 2425 7014 (Litauen) Paypal: paypal@rtv.news Hinweis: Für Kommentare sind ausschließlich die jeweiligen Verfasser…
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