Ausgerechnet in der Nachrichtensendung „ZIB 13“ positionierte der ORF mitten in der Corona-Zeit Schleichwerbung für einen Luftfilter von Philips - dies wurde mithilfe einer Popularbeschwerde beanstandet. Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 27. Juli 2026 die Feststellung „unzulässiger Produktplatzierung in einer Nachrichtensendung“ . Der ORF wurde dazu verpflichtet, die Rechtsverletzung in der „ZIB 13“ öffentlich bekanntzugeben. Die Bürger- und Unternehmerplattform „Wir EMUs“ nimmt diese Entscheidung zum Anlass, die Werbepraxis des beitragsfinanzierten Senders öffentlich zu hinterfragen. Wiederholte Gesetzesverstöße…
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