Bauherren beanspruchen Ersatz für ihre Investitionen Der Bundesgerichtshof hat in einem Streit um ein auf fremdem Grund errichtetes Wohnhaus ein früheres Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Ausgangspunkt ist ein Grundstück, dessen ursprünglicher Eigentümer nach einer später aufgehobenen Zwangsversteigerung wieder als Berechtigter gilt. Die Bauherren verlangen Verwendungsersatz und ein Zurückbehaltungsrecht, der Eigentümer verlangt Berichtigung des Grundbuchs, Räumung, Herausgabe und Abriss des Hauses. Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer auf fremdem Boden baut, handelt nur dann auf sicherem rechtlichen Fundament, we…
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