Finanzministerium und Zoll wollen Anhebung vorerst nicht umsetzen Beim neuen Tabaksteuergesetz ist ein Formulierungsfehler aufgetaucht: Durch die Verkündung am 19. Oktober gilt das Gesetz nach seinem Wortlaut bereits jetzt, obwohl die schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer erst ab 1. Januar 2027 greifen soll. Auf dem Papier wären damit schon heute die höheren Sätze fällig, die eigentlich erst 2030 erreicht werden sollen. Finanzministerium und Zoll sprechen von einer offensichtlichen Unrichtigkeit; die geplante Verteuerung soll vorerst nicht umgesetzt werden. Der Kern des Vorgangs ist einfach: Der Staat erhebt einen Zwangsabgabenanspruch auf e…
Weiterlesen auf Freiheitsfunken Feed





