(Stephan Kloss) Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die „Sächsischen Separatisten“ ging es am 42. Verhandlungstag teilweise zu wie auf einer Erotikmesse. Eine BKA-Zeugin hatte die Worte „Masturbation“ und „Porno“ als Erkenntnisse im Sinne des Tatvorwurfs ermittelt. Kein Witz. Davon abgesehen musste der 5. Senat noch juristische Tiefschläge verkraften.
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