Eine gesetzliche Ausnahme sollte es ermöglichen, dass Kabinetts- und Büromitarbeiter Social-Media-Auftritte von Regierungsmitgliedern betreuen – auch dann, wenn die Accounts Parteien oder parteinahen Organisationen gehören. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof nach einem Antrag der FPÖ diese Regel – wie berichtet – gekippt. Parteichef Herbert Kickl fordert nun, mögliche Leistungen offenzulegen und prüfen zu lassen. Der VfGH zieht eine klare Grenze Der VfGH hob Bestimmungen des Parteiengesetzes auf, die 2025 eingeführt worden waren. Nach der Regelung galt die Betreuung solcher Accounts unter bestimmten Bedingungen nicht als Spende aus öffentl…
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