Erhöhung der Baukostenobergrenze und der Förderdarlehen Mit 2. November wurden die Änderungen der „Oö. Nachverdichtungs-Verordnung“, der „Oö. Neubauförderungs-Verordnung sowie der „Oö. Junges-Wohnen-Verordnung“ in Begutachtung geschickt. Der Baukostenobergrenzen-Quadratmeterbetrag wird von bisher 1.800 Euro auf 2.060 Euro angehoben. Das entspricht einer Steigerung von rund 14,5 Prozent. Da der Sockelbetrag unverändert bleibt, erhöht sich damit die gesamte Baukostenobergrenze bei durchschnittlichen Bauvorhaben um rund zwölf Prozent. „Die Bauwirtschaft steht seit geraumer Zeit unter erheblichem Druck. Gestiegene Baukosten und schwierige wirtsc…
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