Dass geltendes Recht von einzelnen Erziehungsberechtigten völlig ungeniert ignoriert wird, zeigt ein aktueller Fall aus Wien. Ein Vater weigert sich standhaft, das gesetzliche Kopftuchverbot bei seinen drei Töchtern an der Schule durchzusetzen. Weder verpflichtende Gespräche mit den Schulleitungen noch Einbindungen der Bildungsdirektion führten zu einem Umdenken. Diese dreiste Missachtung der Rechtslage hat nun direkte Konsequenzen: Gegen den Mann wurden drei getrennte Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Pro Verstoß drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro, die sich durch das wiederholte Ignorieren der Vorschriften summieren. Bereits…
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