Einstufung als gesichert rechtsextremistisch bleibt vorläufig bestehen Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD weiter als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Dazu zählen Telefonüberwachung und der Einsatz von V-Leuten. Die Partei hatte sich gegen die Einstufung gewehrt, scheiterte aber im Eilverfahren erneut; das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Natürlich soll das alles dem Schutz der Demokratie dienen. In der Praxis klingt es eher nach dem altbekannten Ritual: Erst wird eine Partei zur Gefahr erklärt, dann darf…
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