Neuigkeiten—21. Oktober 2026

Umstrittener Volksverhetzungsparagraph soll verschärft werden

Meinungsabweichlern droht der Entzug des Wahlrechts Ob Einschränkungen und Verbote bestimmter Meinungsäußerungen mit dem in Artikel 5 des Grundgesetzes manifestierten Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar sind, wird seit vielen Jahren heftig diskutiert. Fragwürdig wird es besonders dann, wenn die gleiche Äußerung in Bezug auf bestimmte Bevölkerungsgruppen strafbar ist, bezogen auf andere hingegen nicht. Was man straflos gegenüber Deutschen sagen darf, kann hingegen strafbar sein, wenn die Äußerung sich z. B. auf Ausländer bezieht. Die Rede ist von der sogenannten Volksverhetzung in § 130 StGB. Der Paragraph enthält mehrere unbestimmte Re…

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