Eigentümerin hatte den Arbeiten zuvor nicht zugestimmt Auf einem Grundstück wurde mit Baumaßnahmen begonnen, obwohl die Bauherrin noch nicht Eigentümerin war und die Eigentümerin vorher nicht zugestimmt hatte. Nach dem späteren Streit verlangte die Bauherrin Wertersatz für den angeblichen Wertzuwachs des Grundstücks durch den Hausbau. Das Oberlandesgericht verneinte diesen Anspruch, weil die Bauherrin nach seiner Auffassung allenfalls nicht berechtigte Besitzerin gewesen sei und die Voraussetzungen für einen Bereicherungsanspruch nicht vorlägen. Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer auf fremdem Grund baut, ohne vorher die nötige…
Weiterlesen auf Freiheitsfunken Feed




